STRAFRECHT

In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein, wie im Rahmen eines Strafverfahrens:

Dazu können Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, Beschlagnahmungen, Haftbefehl und Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen gehören.

Durch diese Zwangsmaßnahmen, die im sozialen Umfeld  schnell zu Vorverurteilungen führen, steht oftmals die Existenz des Betroffenen schon vor einer späteren Gerichtsverhandlung auf dem Spiel.

Deshalb sind wir uns der besonderen Verantwortung für unsere Mandanten bewusst und erarbeiten nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsergebnisse eine professionelle und realistische Verteidigungsstrategie.

Wir haben das Ziel, individuell und optimal zu beraten, und natürlich auch vor Gericht ihre Interessen zu vertreten und sie sinnvoll zu verteidigen.




Unsere Schwerpunkte im Strafrecht

 

  • Jugendstrafrecht
  • Jugendhaftsachen
  • Erwachsenenstrafrecht   
  • Haftsachen
  • Vermögensdelikte
  • Gewaltdelikte
  • Verkehrsdelikte (Alkohol, Drogen, Unfallflucht...)
  • Strafvollstreckung

 

Vertretung von Verbrechensopfern und Nebenklage

Auch das ist Teil dessen, was wir im strafrechtlichen Teil des beruflichen Spektrums eines Rechtsanwaltes für sie übernehmen.

Als Verbrechensopfer können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und über ihren Anwalt in dieser prozessualen Rolle einen deutlich größeren Einfluß auf das Verfahren nehmen und sich sinnvoll auf das vorbereiten, was im Verlaufe eines Strafverfahrens über sie hereinbrechen kann. Und natürlich sind sie mit einem Anwalt an ihrer Seite auch den bohrenden Fragen der Verteidiger nicht schutzlos ausgeliefert.

Auch im Rahmen der Nebenklage ist die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Interesse des Opferschutzes möglich, so dass die Kostenfrage nicht ausschlaggebend dafür sein muss, sich den Beistand eines Anwaltes zu sichern.