MIETRECHT

Nachbarn zu laut und dann auch noch unverschämt?
Miete mal wieder nicht gezahlt?
Schimmel an der Decke? Oder hinterm Schrank?

Räumungsklage zugestellt?

Egal ob ein Mietverhältnis begründet werden soll, eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ansteht, die Berechtigung einer  Mietminderung oder Mieterhöhung zu prüfen ist oder auch Fragen im Zusammenhang mit ihrem Wohnungseigentum (Probleme mit anderen Eigentümern) und dessen Verwaltung: Wir wissen, wie das geht.

Wenn der Mieter seine Miete schon zum 2. Mal nicht bezahlt hat, ist es allemal besser rechtzeitig zu agieren, als erst dann zu reagieren, wenn die Kautionssumme auch schon nicht mehr reicht, um die Rückstände zu decken.

Aber auch wenn der Vermieter sich nur um den rechtzeitigen Eingang der Miete kümmert, es ihm aber egal ist, in welchem Zustand sich die Räume mittlerweile befinden, sind sie keineswegs rechtlos. Nur tun müssen sie das Richtige.

Nur rechtzeitige Information und frühzeitiges Handeln hilft dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Ganz zu schweigen von der Notwendigkeit der Einhaltung einschlägiger Formvorschriften.

Dies gilt besonders dann, wenn die Sache bereits bei Gericht anhängig ist und die Klage bereits zugestellt ist oder schnell erhoben werden soll.

Angesichts der Komplexität der Materie und der sich laufend ändernden Voraussetzungen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand. Nutzen Sie unsere Erfahrung. Egal, ob die mietrechtliche Frage auf eine Antwort aus Sicht des Mieters oder des Vermieters wartet. Wir stellen sie auf das richtige Gleis.