VERKEHRSSTRAFRECHT

Verkehrsrecht: zuständig RA Hornek


VERKEHRSSTRAFRECHT

 


Zu schnell gefahren?
Dem Vordermann zu nahe gekommen?
Nach einem Unfall den Kopf verloren und weitergefahren:
Verliere ich jetzt meinen Führerschein?
Muss ich zum "Idiotentest"?
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Bußgeldkatalog 2014 

Zu diesen Fragen werden sie kompetente Auskünfte erhalten. Und Hilfestellung dabei, die Strafe zu mildern, von der ersten polizeilichen Anhörung bis zur Einvernahme in der Hauptverhandlung.

Im Strafverfahren erhalten sie nur über Ihren Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte. Ohne Akteneinsicht kann die Frage der Erfolgsaussicht der Verteidigung gegen den gegen sie erhobenen Vorwurf de facto gar nicht beurteilt werden. Die richtige Verteidigungsstrategie muss sich nach dem richten, was sich bereits aus der Lektüre der Akte ergibt.


Reden ist Silber, Schweigen ist....

Das Aktengesuch wird also stets der erste erforderliche Schritt sein. In der Regel sollten sie bis dahin gegenüber Polizei, Gerichten und Behörden keinerlei Angaben zur Sache zu machen und von ihrem Schweigerecht mindestens so lange Gebrauch zu machen, bis die Frage des richtigen Verhaltens ausführlich mit dem Verteidiger vor einer Stellungnahme zum Tatvorwurf erörtert worden ist. Dies aber geht nur sinnvoll nur in Kenntnis dessen, was bereits aktenkundig ist,

Ob es Sinn hat, Angaben der Verwaltungsbehörde, die sie wegen führerscheinrechtlicher Fragen um ihre Stellungnahme bittet oder zu einem von Polizei oder Staatsanwaltschaft mitgeteilten Vernehmungstermin zu gehen und dort die Fragen zur Aufklärung eines Sachverhaltes zu beantworten, beurteilen sie mit dem Rat eines erfahrenen Verkehrsrechtlers besser als ohne.

Die Frage, ob nicht bereits im Ermittlungsverfahren die Beiziehung eines Sachverständigen sinnvoll für sie ist, stellt sich regelmäßig.

Wieviele Punkte sie in Flensburg haben, was es bedeutet, wenn weitere dazukommen und welche Vorteile es u.U. haben kann, den Abschluss eines Verfahrens hinauszuzögern, wird ihnen so erklärt, dass sie es verstehen.

Wurde ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl bereits zugestellt, dann müssen ab der Zustellung laufende Fristen zur Einlegung des jeweiligen Rechtsmittels beachtet, vor allem aber gewahrt werden.

Waren Sie gerade im Urlaub, als der Bescheid zugestellt wurde, so dass die Frist nicht gewahrt werden konnte ? Hier darf keine Zeit verloren werden. Das Richtige muss schnell veranlasst werden, sonst gibt es keine Möglichkeit mehr, sich gegen den im Raum stehenden Vorwurf und die verhängte Strafe zu wehren.

Es steht viel auf dem Spiel. Die Fahrerlaubnis ist nicht nur bei Alkohol am Steuer oder Drogenkonsum, sondern auch bei besonders schweren Verkehrsverstössen gefährdet.

Auf was sie sich in einer Hauptverhandlung vor Gericht einzustellen haben, wird genauso Thema der Beratung sein, wie die Frage, ob es Sinn hat, gegen ein Urteil oder einen Bußgeldbescheid ein Rechtsmittel einzulegen.

Natürlich wird die Frage der Kostenübernahme sowohl für die aussergerichtliche wie für die gerichtliche Tätigkeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) nach Absprache mit ihnen von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht vom Büro aus geklärt. Sollte schon Kontakt zur Rechtsschutzversicherung bestanden haben, ist es hilfreich, wenn die dortigen Daten incl. der Schadennummer bereits bei der Mandatsannahme vorliegen.

Alkohol- oder Drogenproblem?
 

Mit Freunden gut gegessen und getrunken, spät geworden, mit dem Auto nur nach Hause fahren wollen – Polizei-Kelle am Strassenrand – Atemalkoholkontrolle – plötzlich ist die „Pappe“ weg. Es kann alles sehr schnell gehen. Wir lesen es jeden Tag in der Zeitung. Um so länger kann es dauern, bis der Betroffene sich wieder an das Steuer seines Fahrzeugs setzen darf.

Wie lange dies der Fall sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab.

Sofortiges Handeln erforderlich


Ist ein Unfall passiert und am Steuer sass ein alkoholisierter Fahrer? Ist gar die 1,1 Promille-Grenze überschritten? Welche Promillegrenzen gelten überhaupt? Es nicht das erste Mal? Wie lange wird die Fahrerlaubnis weg sein?

Jetzt ist guter Rat besonders wichtig. Nicht selten steht in einer solchen Situation der Job auf dem Spiel.

Viele wissen nicht, wo zuerst anfangen und machen in der hektischen Anfangsphase schon den nächsten Fehler. Mittel und Wege, die sich auftürmenden Problematiken in den Griff zu bekommen, gibt es einige, wir helfen ihnen und zeigen auf, bei wem und wo Sie Hilfestellung finden.

Sie haben die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt und jetzt sollen Sie auch noch zum sogenannten "Idiotentest" ? Dies geht angesichts der in diesem Bereich strenger werdenden Regeln, heute viel schneller, als dies früher der Fall war. Die Grenzwerte verschieben sich im Interesse der Verkehrssicherheit immer weiter nach unten.

Eine von der Führerscheinbehörde angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung muss gut vorbereitet sein, wenn sie erfolgreich bestanden werden soll.

Auch hier können wir Sie unterstützen. Es kann ein steiniger Weg sein, der beschritten werden muss, bis Sie wieder selbst fahren dürfen. Zeit dürfen sie dabei auf keinen Fall verlieren. Das Notwendige zu spät zu tun, bedeutet u.U. eine um Monate längere Zeit ohne Führerschein. Mit den richtigen Informationen zum frühest möglichen Zeitpunkt vermeiden sie ärgerliche Fehler von Anfang an.